Wer ein Gemeinschaftsbad betreibt, ist verpflichtet, über mindestens eine Person mit einer Fachbewilligung zu verfügen.
Beim Betrieb von öffentlichen Schwimmbadanlagenfallen für den Betreiber einige Pflichten an. Das Thema ist sehr umfassend und beginnt bereits mit der Planung und dem Bau der Anlage. Dazu dienen folgende Unterlagen: Die SIA 385/9 (2023) «Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in öffentlich zugänglichen Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen – Anforderungen und ergänzende Bestimmungen für den Bau und Betrieb» wie auch die «Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen». Wir widmen uns in diesem Fachartikel lediglich den Themen Unterhalt, Wartung und Pflege.
Als erstes gilt es die Begriffe Unterhalt und Wartung zu unterscheiden: Beim Unterhalt geht es um einen regelmässigen, pfleglichen und achtsamen Umgang der gesamten Schwimmbadanlage, sodass diese in einem guten Zustand bleibt. Dieser Teil ist während der ganzen Nutzungsdauer durch den Anlagenbetreiber sicherzustellen. Ganz viele Faktoren spielen in das Thema hinein. Es geht um das Schwimmbad selbst, um die Filtrations- und Desinfektionsanlage, um stromführende Komponenten, allenfalls auch um Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie um die Garderoben mit den sanitären Installationen. Dabei ist immer auch einwachsames Auge auf den Verbrauch von Energie, Wasser und Pflegemittel zu werfen, damit die Betriebskosten nicht aus dem Ruder laufen. Gerade das Energiethema beschäftigt die Schwimmbadbetreiber heutzutage aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten stärker als noch vor wenigen Jahren.
Beim Thema Wartung geht es darum, die Untersuchung der verschiedenen Teilgebiete am Objekt selbst durchzuführen, um sicherzugehen, dass alles einwandfrei funktioniert. Typische Wartungen betreffen vor allem technische Komponenten im Schwimmbadumfeld wie beispielsweise Mess- und Regeltechnik, Pumpen, Heizungen und Entfeuchtungsanlagen. Die Wartungen werden oft nach Herstellervorschriften durch qualifiziertes Personal durchgeführt. Das Ziel ist es, mit solchen Arbeiten einen möglichst reibungslosen und sicheren Badebetrieb sicherzustellen.
Und vergessen wir nicht: Es gibt nichts Schöneres für einen Badegast, als in ein Schwimmbad einzutauchen – vorausgesetzt, es ist sauber, gut unterhalten und korrekt desinfiziert. Um das zu garantieren, muss das Wasser konstant (24/7) aufbereitet werden. Neben der Ergänzung mit Frischwasser (SIA 385/9) ist die Schwimmbadwasserfiltration und Desinfektion zentral. Der freie Chlorwert sollte im Bereich von 0.2 – 0.4 mg/l liegen. Ein weiterer sehr wichtiger Parameter ist der pH-Wert. Dieser sollte sich permanent zwischen 7.0 und 7.4 bewegen. Ein Wert, dem immer mehr Wichtigkeit beigemessen werden muss, ist die Säurekapazität (häufig auch Alkalität genannt). Dieser sollte > 70 ppm betragen, da sonst die wichtige Prozessstufe der Flockung nicht zuverlässig funktioniert und die gesamte Wasseraufbereitung instabil wird.
«Wer ein Gemeinschaftsbad betreibt, ist verpflichtet, über mindestens eine Person mit einer Fachbewilligung zu verfügen.»
Der Selbstkontrolle ist ein wesentliches Augenmerk zu widmen. Dazu gehören:
Wer ein Gemeinschaftsbad betreibt, ist verpflichtet, über mindestens eine Person mit einer Fachbewilligung zu verfügen. Diese Person muss sich regelmässig über den Stand der besten fachlichen Praxis informieren und sich entsprechend weiterbilden. Das Wissen dieser Person ist allen im Prozess beteiligten Personen weiterzugeben (sie sind «anzuleiten»). Die Person selbst muss mindestens wöchentlich in dem betreuten Schwimmbad anwesend sein. Die Verantwortlichkeiten sind klar zu definieren und gelegentlich zu überprüfen
“Beim Betrieb von öffentlichen Schwimmbadanlagen fallen für den Betreiber einige Pflichten an. Das Thema ist sehr umfassend und beginnt bereits mit der Planung und dem Bau der Anlage. Dazu dienen folgende Unterlagen: Die SIA 385/9 (2023) «Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in öffentlich zugänglichen Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen – Anforderungen und ergänzende Bestimmungen für den Bau und Betrieb» wie auch die «Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen». Wir widmen uns in diesem Fachartikel lediglich den Themen Unterhalt, Wartung und Pflege. ”
Als Betreiber von öffentlichen Anlagen ist man für organisatorische und betriebliche Sicherheitsmassnahmen zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Freisetzung von Chemikalien zuständig. Darüber hinaus ist für den Ereignisfall die Einsatzplanung vorzubereiten.
In der bereits genannten SIA 385/9 (2023) findet man weiterführende Informationen zu betrieblichen Anforderungen. Zur Erlangung der Fachbewilligung bietet aqua suisse jährlich Kurse an. Im Turnus von zwei Jahren bietet aqua suisse ebenfalls den Kurs «Schwimmbadtechniker» an, der Themen wie Unterhalt, Hydraulik, Leckage, Mess- und Regeltechnik beinhaltet. Mehr Infos dazu findet man jederzeit auf der Webseite www.aquasuisse.ch
Yves Burgener, Vorstandsmitglied, Fachverband Aqua Suisse